Vorgehen

Besprechungstermin

Besprechungstermine können Sie telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vereinbaren. Bezüglich E-Mail-Verkehr verweisen wir auf die rechtlichen Hinweise zu dieser Webseite.

Instruktionsgespräch

Das erste Gespräch dient der Instruktion (Information) des Anwalts und/oder des Notars. Hilfreich ist, wenn Sie im Hinblick auf dieses Gespräch Ihre Fragen und Ziele formulieren und sämtliche Dokumente, die mit Ihrem Anliegen im Zusammenhang stehen, mitbringen. Damit wir Sie kompetent und zielführend beraten können, ist es zentral, dass Sie den Anwalt und/oder Notar vollständig und transparent informieren.

Schweigepflicht

Der Anwalt und Notar sowie das gesamte Kanzleipersonal unterstehen der beruflichen Schweigepflicht (Anwalts- und Notariatsgeheimnis).